Aufgrund der aussergewöhnlichen Trockenheit und dem in Kraft gesetzten kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbot, wurde beschlossen die 1. Augustfeier auf dem Schulhausplatz durchzuführen. Gemäss der behördlichen Anordnung des Kantonalen Krisenstabs, ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills nur im Siedlungsgebiet mit den entsprechenden Vorsichtsmassnahmen erlaubt. Deshalb wird die Festwirtschaft von der Damen- und Männerriege auf dem Schulhausareal aufgestellt.