Gebühren

Abfallgebühren

Sackgebühr

Kehrrichtmarke 17,5 Liter Fr. 1.50

Kehrrichtmarke 35 Liter Fr. 3.–

Containergebühr

Containermarke 140 Liter Fr. 12.–

Containermarke 800 Liter Fr. 50.–

Kadaverabfuhr

Fr. 2.– /Kg

Grünabfall

Selbstdeklaration

Prepaid-System

Fr. –.55 /Kg

Prepaid-Karte Fr. 20.–

Hundegebühren

Einmalige Einschreibgebühren

Fr. 10.–

Gebühr pro Hund

weitere Hunde

Fr. 75.–

Fr. 100.–

Wasser- und Kanalisationsgebühren

Wasserzins

Abwasser

Fr. 3.– pro m3

Fr.  3.– pro m3

Zählermiete

pauschal pro Jahr Fr. 15.–

Grundgebühr pro Haushalt

Fr. 130.– jährlich

Wasseranschlussgebühr

Bei Umbauten

3% des Mehrwertes gemäss

Schatzung der BGV

Bei Neubauten

3% der Brandlagerschatzung

Fr. 7.– pro m2 Grundstückfläche

Anschlussbewilligung

Fr. 200.– pauschal

Kanalisationsanschlussgebühr

Bei Um- und Erweiterungsbauten

3% des Versicherungsmehrwertes gemäss Revisionsschatzung

Bei Neubauten

Fr. 7.– pro m2

3% des Brandversicherungswertes

Abwasserbewilligung

60% der Summe der Baubewilligung

Gebühren Gemeindeverwaltung

Bewilligung von temporärem Parkverbot

ab Fr. 40.–

Niederlassungsbestätigung

Fr. 5.–

Heimatausweis

Fr. 5.–

Lebensbescheinigung

Fr. 5.–

Beglaubigung Passkopie

Fr. 15.–

Beglaubigung Unterschrift

Fr. 15.–

Lehrnfahrausweise

Fr. 5.–

Reglemente

Fr. 18.–

Tischgarnituren pro Garnitur (2.50 x 0.60m)

Fr. 6.00

Identitätskarten

Fr. 70.– für Erwachsene

Fr. 35.– für Kinder (bis 18 Jahre)

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Veranstaltungen

Bis 100 Personen/Plätze

Fr. 50.-/Tag

Bis 500 Personen/Plätze

Fr. 100.-/Tag

Bis 1’000 Personen/Plätze

Fr. 200.-/Tag

Bis 2’000 Personen/Plätze

Fr. 300.-/Tag

Bis 5’000 Personen/Plätze

Fr. 400.-/Tag

Ab 5’000 Personen/Plätze

Fr. 500.-/Tag

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50% reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.

Freinachtbewilligung

Freinacht

Bis 01.00 Uhr

Fr. 30.- pro Freinacht

Bis 02.00 Uhr

Fr. 30.- pro Freinacht

Bis 03.00 Uhr

Fr. 40.- pro Freinacht

Bis 04.00 Uhr

Fr. 45.- pro Freinacht

Bis 05.00 Uhr

Fr. 50.- pro Freinacht

Auflage zum Jugendschutz:
Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.Um diesen „Jugendschutzbestimmungen“ betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen. > Gastwirtschaft
> Gastwirtschaftswesen: Bewilligungen
> Geldspiele (Tombola, Lotto etc.): Anforderungen

Kanton Baselland