Melden Sie sich bitte sofort – spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit – beim RAV Gelterkinden, Sissacherstrasse 2, 4460 Gelterkinden, 061 552 06 60, rav.gelterkinden@bl.ch mit folgenden Unterlagen:
Vorgehen für die Anmeldung beim RAV
Wann und wo melde ich mich an?
Sind Sie von Stellenverlust betroffen oder bedroht, melden Sie sich am besten sofort beim RAV Gelterkinden an. Dort erhalten Sie alle Informationen und Formulare, die es für die Anmeldung braucht.
Achtung: Eine rückwirkende Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung ist nicht möglich. Melden Sie sich deshalb spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit an.
Nehmen Sie zur Anmeldung beim RAV einen Personalausweis (ID oder Pass) und Ihren Sozialversicherungsausweis (AHV Karte), oder Ihre Krankenkassen-Versicherungskarte mit. Als Ausländerin oder Ausländer nehmen Sie auch den Ausländerausweis mit. Sie können die Anmeldung beschleunigen, wenn Sie die notwendigen Formulare bereits ausgefüllt mitbringen, siehe nebenstehende Links unter „Anmeldeformulare“.
Weitere Informationen vgl. Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA