Einwohnerkontrolle

Zuzug
Persönliche Anmeldung innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger
  • Pass oder Identitätskarte
  • Nachweis über die Krankenversicherung (Ausweis, Versicherungspolice)

Ab dem vollendeten 18. Altersjahr gelten alle als Einzelperson.

Ausländische Staatsangehörige
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde / Zuzug EU-Bürger und -Bürgerinnen aus der ganzen Schweiz:
  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis über die Krankenversicherung (Ausweis, Versicherungspolice)
Bei Zuzug aus einem anderen Kanton (nicht EU-Bürger und -Bürgerinnen):
  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis über die Krankenversicherung (Ausweis, Versicherungspolice)
  • zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)
Bei Zuzug aus dem Ausland:
  • Reisepass
  • zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)
  • Arbeitsvertrag oder Visa

Umzug
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Ferner sind die Adressänderungen jeweils zu melden bei:
Post, Elektra BL, Motorfahrzeugkontrolle, Krankenkasse, Banken, Versicherungen etc.

⇒Wegzug
Wegzüge sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung zu melden. Militär- und Zivilschutzpflichtige haben sich gleichzeitig beim Kreiskommando bzw. der Zivilschutzstelle abzumelden.

⇒eUmzug
Einwohner/innen sowie Weg- und Neuzuziehende können sich bequem online an-, ab- und ummelden.  Informationen zu eUmzug und das Onlineformular finden Sie unter folgendem Link: https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global

 

⇒Todesfall

Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung zu melden, sofern der Sterbeort Rümlingen ist und die verstorbene Person in Rümlingen Wohnsitz hatte.

Andernfalls ist das Zivilstandsamt Arlesheim zu verständigen. Sofern der Tod in einem Spital, Alters- und Pflegeheim eingetreten ist, sind die Anweisungen dieser Institution zu beachten.

Bestattungen: Die Bestattungen werden in der Regel auf dem Friedhof Rümlingen vorgenommen und werden von der Gemeindeverwaltung nach Rücksprache mit dem Pfarramt organisiert.

Nach einer Besprechung wird die Art der Bestattung festgelegt. Die Gemeinde organisiert die Anmeldung der Kremation bei Urnenbeisetzungen und beauftragt, sofern noch nicht erfolgt, das Bestattungsunternehmen im Auftrag der Angehörigen. Zusätzlich wird die amtliche Todesanzeige sowie die Information über den Todesfall an weiter Ämter (Erbschafts- und Steueramt) vorgenommen.

Die Angehörigen klären und organisieren die folgenden Punkte:

  • Besteht eine Anordnung des Verstorbenen über die Beisetzung?
  • Auftrag an ein Bestattungsunternehmen zur Überführung des Leichnams (zur Aufbahrung oder ins Krematorium)
  • Das Abholen der Urne beim Krematorium (privat oder durch Bestatter)
  • Die Trauerfeier und das Trauergespräch mit der Pfarrperson
  • Die persönliche Todesanzeige, das Leidzirkular, die Danksagung
  • Entscheid über Leidmahl und Reservation des Restaurants/Lokals
  • Blumenschmuck bei Aufbahrung und Beisetzung
  • Benachrichtigung von Freunden und Verwandten
  • Bei Erd- oder Urnengrab den Grabstein und den Unterhalt des Grabes

>Leitfaden Todesfall Angehörige

Information Vorgehen Todesfall / Hinweis Vorkehrungen vor einem Todesfall

Kanton Baselland