Die Gemeinde Rümlingen hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Jermann Ingenieure und Geometer AG die im Jahr 2021 revidierte und noch nicht genehmigte Zonenplanung Landschaft mutiert. Damit werden die aus Sicht des Kantons nicht genehmigungsfähigen Punkte angepasst.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die -soweit sie der Sache dienen- bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und §7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt. Der Planungsbericht erläutert den Planungsablauf und die Inhalte.
Die öffentliche Mitwirkung findet vom 24. März bis zum 17. April 2025 statt. Stellungnahmen, Einwendungen und Vorschläge zur Revision der Zonenvorschriften Landschaft können bis zum 21. April 2024 schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Rümlingen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Unter folgendem Link können die Unterlagen der Landschaftsplanung für die Mitwirkung eingesehen werden: https://mydata.jermann-ag.ch/portal/s/0120701031998133283