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Öffentliche Mitwirkung – Mutation Zonenvorschriften Landschaft

Die Gemeinde Rümlingen hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Jermann Ingenieure und Geometer AG die im Jahr 2021 revidierte und noch nicht genehmigte Zonenplanung Landschaft mutiert. Damit werden die aus Sicht des Kantons nicht genehmigungsfähigen Punkte angepasst.

Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die -soweit sie der Sache dienen- bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und §7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt. Der Planungsbericht erläutert den Planungsablauf und die Inhalte.

Die öffentliche Mitwirkung findet vom 24. März bis zum 17. April 2025 statt. Stellungnahmen, Einwendungen und Vorschläge zur Revision der Zonenvorschriften Landschaft können bis zum 21. April 2024 schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.

Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Rümlingen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Unter folgendem Link können die Unterlagen der Landschaftsplanung für die Mitwirkung eingesehen werden: https://mydata.jermann-ag.ch/portal/s/0120701031998133283

Öffnungszeiten Verwaltung

Weihnachten / Neujahr und 2025

Anstelle vom Dienstag, 24. Dezember ist der Schalter am Montag, 23. Dezember von 15.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.

Die Gemeindeverwaltung bleibt ab Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen Ihnen schöne Festtage.

Ab Montag, 6. Januar 2025 ist die Verwaltung wieder geöffnet und der Schalter von 17.00 bis 19.00 Uhr besetzt.

Neue Schalteröffnungszeiten ab 2025
MONTAG 17.00 – 19.00 Uhr
DONNERSTAG 09.00 – 11.00 Uhr

Plattform Trockenheit BL

www.bl.ch/trockenheit

Fast jedes Jahr und mit zunehmender Tendenz verfügen die Gemeinden wie auch der Kanton Massnahmen bezüglich Trockenheit. Diese Massnahmen werden jeweils mittels unterschiedlicher Kanäle kommuniziert. Bisher gab es keine zentrale Informationsplattform, auf der man sich entsprechend und einfach informieren konnte.

In den vergangenen Monaten wurde seitens Kanton eine Plattform entwickelt, die diesem Bedarf gerecht wird. Ab heute steht diese Plattform unter www.bl.ch/trockenheit zur Verfügung. Dort können aktuelle Informationen bezüglich geltender Bestimmungen sehr rasch und einfach aufgerufen werden. Darunter fallen zum Beispiel allfällige Feuer-, Wasserentnahme-, Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote.

Sollten Bestimmungen aufgrund von Trockenheitsperioden auch in Rümlingen notwendig sein, werden diese zukünftig ebenfalls unter www.bl.ch/trockenheit publiziert.

Die Gefahrenlage zur Trockenheit wird weiterhin auf www.waldbrandgefahr.ch des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) abgebildet.