Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot im Freien

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Basel-Landschaft ab Freitag, 24. Juli 2026, 12.00 Uhr die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr).

Es gilt bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies betrifft neu auch das Offenland und das Siedlungsgebiet. Erlaubt sind lediglich Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

Bitte beachten Sie zudem:

  • Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton
  • Erhöhte Vorsicht bei Waldbesuchen (Gefahr durch Astabbrüche und umstürzende Bäume)
  • Bestehende Verbote und Einschränkungen bleiben weiterhin in Kraft (u. a. Wasserentnahme aus Fliessgewässer, Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen sowie Bade- und Betretungsverbot an der Ergolz und der Birs).

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und das Einhalten der angeordneten Schutzmassnahmen.