Der Regierungsrat nimmt mit grosser Besorgnis zur Kenntnis, dass sich das Coronavirus exponentiell und viel rascher als erwartet verbreitet. Dies trifft auf die Region Basel in besonderem Masse zu. Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, beschliesst der Regierungsrat die Ausrufung einer Notlage im Sinne von § 3 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft.