Auflageverfahren ab 22. November: Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Los 2 – Oberes Baselbiet

Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum
Los 2 – Oberes Baselbiet

Auflageverfahren

Mit der Erarbeitung der kantonalen Nutzungspläne Gewässerraum setzt der Kanton Basel-Landschaft den Auftrag des revidierten eidgenössischen Gewässerschutzrechtes um, mit welchem der Bund die Kantone verpflichtet, für oberirdische Gewässer einen Gewässerraum auszuscheiden.

Die kantonalen Nutzungspläne Gewässerraum der Gemeinden Buckten, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Häfelfingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Rümlingen, Rünenberg, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zunzgen wurden von der Bau- und Umweltschutzdirektion beschlossen und liegen nun für das Auflageverfahren vor. Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 13 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz während 30 Tagen durchgeführt.

Auflagezeit:             22. November 2023 bis 22. Dezember 2023 von 8 Uhr -12 Uhr / 13 Uhr -17 Uhr

Auflageorte:            Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2,
4410 Liestal, EG (Sekretariat) und Gemeindeverwaltungen der obengenannten Gemeinden.

Internet:                   http://www.bl.ch/vernehmlassungen

Auskünfte:              Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33

Einsprachen zu den kantonalen Nutzungsplänen Gewässerraum können bis zum 22. Dezember 2023 schriftlich und begründet beim Amt für Raumplanung / Abteilung Kantonsplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal eingereicht werden.