Medienmitteilung

Amtliches Informationsblatt zu den Regierungsratswahlen steht im Internet zur Verfügung und kann bei der Landeskanzlei bestellt werden

Die Unterlagen für die Nachwahl eines Regierungsmitglieds wurden zusammen mit den Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigen zugestellt. Weil der erste Wahlgang und die Nachwahl so nahe beieinander liegen, war es nicht möglich, ein amtliches Informationsblatt mit den gemeldeten Kandidaturen mitzuschicken. Deshalb ist auf dem Wahlzettel ein QR-Code aufgedruckt, der zur kantonalen Internetseite führt, wo das Informationsblatt publiziert ist. Das Informationsblatt kann bei der Landeskanzlei telefonisch oder per E-Mail bestellt werden und wird zudem als Inserat in regionalen Tageszeitungen publiziert.

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Öffentliche Planauflage Revision Zonenvorschriften Siedlung und Strassennetzplan sowie Strassenreglement

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Rümlingen für die Revision der Zonenvorschriften Siedlung und des Strassennetzplans sowie des Strassenreglements die öffentliche Auflage durch.

Die Unterlagen liegen vom 30. Juni 2025 bis am 29. Juli 2025 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Rümlingen (Häfelfingerstrasse 6 | 4444 Rümlingen) auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag 17.00 bis 19.00, Donnerstag 09.00 bis 11.00 Uhr) oder nach vorgängiger Terminabsprache eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage (www.ruemlingen.ch) aufgeschaltet.

Einsprachen sind schriftlich und begründet bis spätestens am 29. Juli 2025 an den Gemeinderat Rümlingen einzureichen.

Der Gemeinderat

Kanton Baselland