Auf dem 1. August-Festgelände auf der Hohwacht gilt ein Feuer- und Feuerwerkskörperverbot

Aufgrund der akuten Trockenheit und der aktuellen hohen Waldbrandgefahr, wird auf das Entfachen des 1. Augustfeuers verzichtet. Das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern auf dem ganzen Festplatz auf der Hohwacht ist verboten.